Geltungsbereich: Kofinanzierung von Photovoltaikanlagen, Energiespeichern und Wärmespeichern.
Form der Unterstützung:
– 7.000 PLN für eine Photovoltaikanlage (2-10 kW),
– 16.000 PLN für die Energiespeicherung,
– 5.000 PLN für die Wärmespeicherung.
Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW).
Ziel: Förderung des Eigenverbrauchs von Energie in Haushalten durch die Installation von Photovoltaik-Mikroanlagen und die Unterstützung der Energiespeicherung.
Programmnummer: Edition 6.0 (2024).
Geltungsbereich: Energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern, einschließlich Ersatz von Wärmequellen durch ökologische (Wärmepumpen), Photovoltaikanlagen und thermische Modernisierung.
Form der Unterstützung:
– Zuschüsse: von 30% bis 90% förderfähiger Kosten (je nach Einkommenshöhe).
– Maximale Förderung für Photovoltaik: bis zu 12.000 PLN.
– Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Ziel: Reduzierung der Schadstoffemissionen durch Modernisierung der Heizquellen und Verbesserung der Energieeffizienz von Einfamilienhäusern.
Programmnummer: Ausgabe 2023-2024.
Geltungsbereich: Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung von Einfamilienhäusern, einschließlich der Installation von Photovoltaik, Wärmepumpen, Energiespeichern und thermischer Modernisierung.
Form der Unterstützung: Möglichkeit des Abzugs von bis zu 53.000 PLN von der Steuerbemessungsgrundlage (abhängig von den entstandenen Kosten).
Institution: Finanzämter (Abzug bei der Einkommensteuerabrechnung).
Ziel: Reduzierung der Kosten für Investitionen in erneuerbare Energien und Energiemodernisierung durch Steuererleichterungen.
Geltungsbereich: Unterstützung für Eigentümer von Einfamilienhäusern in einer schwierigen finanziellen Situation. Zuschüsse für den Ersatz alter Wärmequellen durch ökologische und die Installation erneuerbarer Energiequellen.
Form der Unterstützung: Zuschuss für förderfähige 70%-Kosten. Ausnahmsweise kann eine Finanzierung der 100%-Kosten gewährt werden, wenn der Begünstigte aufgrund sehr schwieriger finanzieller Verhältnisse nicht in der Lage ist, den Restbetrag zu decken. Diese Bedingungen hängen jedoch von den örtlichen Vorschriften ab.
Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wassermanagement, Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wassermanagement in Zusammenarbeit mit lokalen Regierungen.
Ziel: Reduzierung des Schadstoffausstoßes und Bekämpfung der Energiearmut durch Modernisierung von Heizungsanlagen.
Geltungsbereich: Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und anderen Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Einfamilienhäusern.
Form der Unterstützung: Vorzugsdarlehen mit Zuschuss im Rahmen des Clean Air Program.
Institution: Bank Ochrony Środowiska (BOŚ Bank).
Ziel: Erleichterung der Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien im Rahmen des Clean Air Program.
Geltungsbereich: Mitfinanzierung der Errichtung von Kleinwindparks mit einer Leistung von bis zu 20 kW und Energiespeichern,
Form der Unterstützung: Zuschuss in Höhe von bis zu 50% förderfähiger Kosten, maximal 30.000 PLN für die Installation und 17.000 PLN für die Energiespeicherung.
Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Ziel: Steigerung der Nutzung von Windenergie in Haushalten als Alternative zur Photovoltaik.
1. Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) – führt die Programme „Mein Strom“, „Saubere Luft“ und „Stop Smog“ durch.
2. Provinzfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW) – Umsetzung regionaler Ausgaben der NFOŚiGW-Programme.
3. Finanzämter – zuständig für die Umsetzung der thermischen Modernisierungsentlastung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerabrechnung.
4. Bank Ochrony Środowiska (BOŚ Bank) – bietet vergünstigte Darlehen zur Unterstützung von Investitionen in erneuerbare Energien im Rahmen des Clean Air-Programms.
5. Kommunalverwaltungen – kooperieren mit dem Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wassermanagement bei der Umsetzung des Programms „Stop Smog“ und bieten Unterstützung für Privatpersonen auf lokaler Ebene.
Geltungsbereich: Kofinanzierung von Projekten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen (RES), einschließlich Photovoltaik, Windkraftanlagen und Energiespeicherung.
Form der Unterstützung: Darlehen bis zu 85% für förderfähige Kosten oder Zuschüsse.
Organisation: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW).
Ziel: Reduzierung der negativen Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt.
Geltungsbereich: Unterstützung von Projekten zur Reduzierung des Energieverbrauchs, einschließlich erneuerbarer Energieanlagen wie Photovoltaik und Windkraftanlagen, sowie von Projekten im Zusammenhang mit Energieeffizienz.
Form der Förderung: Erstattung eines Teils der Kosten abhängig von der eingesparten Energie (mindestens 116,3 MWh).
Organisation: Energieregulierungsamt (URE).
Ziel: Förderung von Energieeinsparungen durch innovative Lösungen.
Geltungsbereich: Mitfinanzierung von thermischen Modernisierungsprojekten, einschließlich Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Energietechnologien.
Form der Unterstützung: Darlehenszuschuss zur Deckung der Investitionskosten von bis zu 41%.
Organisation: Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK).
Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten.
Geltungsbereich: Vergünstigte Kredite für erneuerbare Energieanlagen, thermische Modernisierung und andere Investitionen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz.
Form der Förderung: Darlehen zu Vorzugskonditionen, inklusive langfristiger Rückzahlung und niedrigen Zinsen.
Organisation: Bank Ochrony Środowiska (BOŚ), Geschäftsbanken in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Ziel: Ökologische Projekte für Unternehmen finanzieren und diesen attraktive Kreditkonditionen bieten.
Geltungsbereich: Programm für Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie, das Investitionen in erneuerbare Energien und Energiespeicherung unterstützt.
Form der Förderung: Zuschüsse und vergünstigte Darlehen für Investitionen.
Organisation: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
Ziel: Unterstützung von Horeca-Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Energiequellen und der Erhöhung der Energieunabhängigkeit.
Geltungsbereich: Leasing für Photovoltaik, Windkraftanlagen und Energiespeicher. Unternehmen können diese Technologien leasen, ohne dass dafür große einmalige finanzielle Aufwendungen anfallen.
Form der Unterstützung: Leasing von Banken und Finanzinstituten wie BOŚ, BNP Paribas oder anderen Geschäftsbanken.
Organisation: Geschäftsbanken in Zusammenarbeit mit Finanzinstituten.
Ziel: Unternehmen eine einfache und zugängliche Form der Finanzierung erneuerbarer Energietechnologien mit flexiblen Leasingbedingungen bieten.
Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) – Die Hauptbehörde, die für die Verteilung von Subventionen für Projekte im Bereich erneuerbare Energien verantwortlich ist.
Provinzfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW) – Regionalfonds zur Förderung erneuerbarer Energien und thermischer Modernisierungsprojekte auf lokaler Ebene.
Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) – Eine Institution, die vergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Energieprojekte anbietet.
Energieregulierungsamt (URE) Förderprogramme für Landwirte im Bereich der Installation erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz
Geltungsbereich: Kofinanzierung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Energiespeichern auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Form der Unterstützung:
Zuschüsse: bis zu 20% PLN förderfähiger Kosten (für Anlagen mit einer Leistung von 10-50 kW).
Kredite mit niedrigem Zinssatz.
Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW), Provinzfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW).
Ziel: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen in der Landwirtschaft, Verbesserung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Geltungsbereich: Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien für Landwirte, einschließlich Photovoltaik, Energiespeicherung und Energiemodernisierung.
Form der Förderung: Ökologisches Darlehen mit der Möglichkeit, Vergünstigungen und Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.
Institution: Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK).
Ziel: Erleichterung von Investitionen in erneuerbare Energietechnologien und Verbesserung der Energieeffizienz.
Geltungsbereich: Vermietung von Anlagen für erneuerbare Energien, einschließlich Photovoltaik, Windkraft und Energiespeicher.
Form der Förderung: Betriebs- und Finanzierungsleasing, wodurch die Investitionskosten in Raten aufgeteilt werden können.
Institutionen: Auf erneuerbare Energien spezialisierte Leasinggesellschaften.
Ziel: Landwirten die Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energiequellen ohne große Anfangskosten erleichtern.
Geltungsbereich: Kofinanzierung für den Agrotourismussektor und kleine landwirtschaftliche Unternehmen für erneuerbare Energieanlagen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Form der Unterstützung: Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.
Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW).
Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz in touristischen und landwirtschaftlichen Einrichtungen.
Geltungsbereich: Energetische Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, Anlagen für erneuerbare Energien, Verbesserung der Energieeffizienz.
Form der Förderung: Zuschüsse aus EU- und nationalen Mitteln.
Institution: Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR).
Ziel: Investitionen in erneuerbare Energietechnologien in der Landwirtschaft unterstützen, Energiekosten senken und die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe steigern.
1. Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) – die wichtigste Institution, die Programme für erneuerbare Energien unterstützt, darunter Agroenergia und Horeca RES.
2. Woiwodschaftsfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW) – regionale Zweigstellen des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, die Einstellungsverfahren durchführen und Bewerbungen prüfen.
3. Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) – eine Institution, die ökologische Kredite zur Unterstützung der Finanzierung erneuerbarer Energien anbietet.
4. Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR) – verantwortlich für die Verteilung von EU-Mitteln für die energetische Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (45†Quelle).
– Berücksichtigt Anträge für Energieeffizienzprojekte im Rahmen des White-Certificate-Fonds.
Geltungsbereich: Zuschüsse für Investitionen in erneuerbare Energiequellen, einschließlich Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Energiespeicher.
Form der Unterstützung: Zuschuss zur Deckung der Investitionskosten von bis zu 50%.
Organisation: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und Provinzfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW).
Ziel: Unterstützung von Wohngemeinschaften und Genossenschaften bei Investitionen in erneuerbare Energielösungen.
Geltungsbereich: Unterstützung von Wohngemeinschaften und Genossenschaften beim Ersatz alter Wärmequellen durch ökologische Systeme und erneuerbare Energieanlagen (Photovoltaik, Wärmepumpen).
Form der Unterstützung: Gewährt bis zu 100% für förderfähige Kosten (abhängig von den lokalen Programmen).
Institution: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wassermanagement in Zusammenarbeit mit lokalen Regierungen.
Ziel: Reduzierung des Smogs durch Modernisierung der Heizungs- und Energieinstallationen in Mehrfamilienhäusern.
Geltungsbereich: Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien und thermische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern. Dazu gehören Photovoltaikanlagen, Energiespeicher und die Modernisierung von Heizungsanlagen.
Form der Unterstützung: Ökologischer Kredit zu Vorzugskonditionen, mit der Möglichkeit der Nutzung von Programmen wie Moje Prąd.
Institution: Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK).
Ziel: Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für Investitionen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen.
Geltungsbereich: Mitfinanzierung von thermischen Modernisierungs- und Erneuerbare-Energien-Anlagen in Mehrfamilienhäusern. Es umfasst die Modernisierung von Heizungsanlagen, Photovoltaik und Wärmepumpen.
Form der Förderung: Thermische Modernisierungsprämie zur Deckung von 20% Investitionskosten (oder mehr bei erneuerbaren Energiequellen), thermische Modernisierungsdarlehen.
Institution: Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK).
Ziel: Steigerung der Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern, Reduzierung von Energiekosten und Emissionen.
1. Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) – führt Programme wie „Saubere Luft“, „Mein Strom“ und „Stop Smog“ durch und unterstützt die Modernisierung von Energie und erneuerbaren Energien in Mehrfamilienhäusern.
2. Provinzfonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (WFOŚiGW) – regionale Einheiten des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, die sich mit der Umsetzung von Programmen auf Provinzebene befassen.
3. Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) – bietet ökologische Kredite und Prämien für die thermische Modernisierung im Rahmen des Fonds für thermische Modernisierung und Renovierung an.
4. Kommunalverwaltungen – Umsetzung lokaler Programme zur Unterstützung erneuerbarer Energien und der Energiemodernisierung in Mehrfamilienhäusern in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wassermanagement.